Finanzierung

Haben Sie einen Pflegegrad ?


Dann haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Ihnen und Ihrer privaten Pflegeperson den Pflegealltag erleichtern.

Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu 4.000€ im Jahr, die sich aus den Entlastungsleistungen und den Leistungen der Verhinderungspflege zusammensetzen.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (ausschließlich in Schleswig-Holstein)

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann stehen Ihnen monatlich 125 € zur Verfügung, um Ihre Angehörigen und sich selbst zu entlasten.
Jährlich ergibt dies eine Summe von 1500€.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI


Die Pflegekasse stellt Ihnen für die Verhinderungspflege ein Budget von 1.612€ pro
Kalenderjahr zur Verfügung. 

Zudem kann die Hälfte des Kurzzeitpflegegeld
für diese Leistungen genutzt werden, sodass Ihnen pro Jahr bis zu 2.418€ für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.         

Wir übernehmen die Abrechnung für Sie  
 

Neben der Alltagsunterstützung und Betreuung wickeln wir auf Wunsch auch die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ab. Wir hoffen, Sie damit ebenfalls ein Stück weit mehr zu entlasten, sodass Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben und sich um das Bezahlen der Rechnungen keine Gedanken machen brauchen.
 

Ihr Pflegegeld bleibt in jedem Fall unberührt !